Wolfgang Mazal ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität Wien. Schauen wir uns seine Meinung einmal an, denn sie ist im Zusammenhang mit der Seniorenbetreuungsbranche beachtenswert. „Wenn eine Pflegekraft beliebige Anweisungen einer älteren Person befolgt, ist sie laut Arbeitsrecht eine Arbeitnehmerin und keine Unternehmerin“, erklärt er. Mazal verweist auf ein Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2011, in dem diese Tätigkeit ähnlich eingestuft wurde. – Es ist skandalös, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs in dieser Sache ignoriert wird – sagt Mazal gegenüber der DW. Seiner Meinung nach bleiben die Beschwerden der Pflegekräfte in Österreich „in der Luft hängen“.
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